Damit der Brandschutz nicht anbrennt

Wir erstellen für Gemeinden Brandschutzauflagen im Baubewilligungsverfahren, führen Gebäudekontrollen durch und beraten Bauherrschaften, Planende und Ausführende im Bereich Brandschutz. Dabei stellen wir sicher, dass die Verfahrensabläufe zur Erstellung der Fachberichte geordnet und termingerecht durchgeführt werden.

Die Umsetzung der kommunalen Brandschutzaufgaben erfolgt nach der kantonalen Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung (FFV), in materieller Hinsicht nach den Brandschutzvorschriften der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und den Brandschutzbestimmungen der GVB (Brandschutzmerkblätter).

Die Zuständigkeit des Feueraufsehers beinhaltet folgende Bereiche:

  • Wohngebäude ohne Hochhäuser
  • Bauten für die Beherbergung und Pflege (exkl. Gastgewerbe)
  • landwirtschaftliche Betriebs- und Wohngebäude
  • Einstellräume für Motorfahrzeuge
  • Verwaltungs- und Bürogebäude
  • Verkaufsgeschäfte und Ladengruppen
  • kleine und mittlere Gewerbebauten
  • Kleingebäude ohne erhöhtes Brandrisiko